
Das Programm Förderung Digitaler Strukturen im stationären Musikfachhandel ist beendet.
Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an:
neustartkultur-musikfachhandel@musikrat.de

Wir gehen in die Verlängerung
Das Programm „NEUSTART KULTUR“ unterstützt neben dem stationären Musikfachhandel, dem Tonträgerfachhandel und den Herstellern, Manufakturen und Vertrieben von Musikinstrumenten auch Meisterbetriebe im Bereich des Musikinstrumentenbaus sowie Musikverlage und den Großhandel mit Noten (Papiergeschäft) auf dem Weg in die Digitalisierung. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt Fördermittel in Gesamthöhe von 4 Mio. Euro zur Verfügung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss an Berechtigte mit Unternehmenssitz in Deutschland vergeben werden. Diese Investitionen dienen der Digitalisierung der Vertriebsstrukturen und können zum Beispiel in eine zeitgemäße Hard- und Software, einen benutzerfreundlichen Webshop oder eine ansprechende Homepage bzw. einen Social-Media-Account fließen. Das Förderprogramm wird vom Deutschen Musikrat in Kooperation mit der SOMM – Society Of Music Merchants e.V. realisiert. Anträge konnten bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen:
Fragen & Antworten
Fördergrundsätze
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Unter „Fragen und Antworten“ finden Sie die wichtigsten Informationen zur Antragstellung, zur Projektdurchführung und zur abschließenden Erstellung, Vorlage und Prüfung Ihrer Verwendungsnachweise.
Bei darüber hinausgehenden Fragen nutzen Sie gerne das eingerichtete Servicetelefon unter 0228/2091-159.
Die wichtigsten Formulare und Dokumente zu unserem Förderprogramm finden Sie in unserem Formularcenter.
Die Fördermittel können bis zum 31.12.2021, in vertraglich vereinbarten Ausnahmefällen bis zum 28.02.2022 verausgabt werden.
Fördermittel werden nur auf Anforderung ausbezahlt. Hierfür verwenden Sie bitte unser Mittelanforderungformular.
Ihren Verwendungsnachweis samt Belegen reichen Sie bitte erst nach Abschluss Ihres Vorhabens bei uns ein. Beachten Sie dafür bitte unser Musterdokument, ebenfalls zu finden im Formularcenter. Einreichungsfrist für den Verwendungsnachweis ist spätestens der 31.03.2022, in vertraglich vereinbarten Ausnahmefällen der 30.04.2022.