Skip to main content

Antwort

Was ist ein stationärer Musikfachhandel?

Ein stationärer Musikfachhandel ist der Handel von einem festen Platz aus (Betriebsstätte, Verkaufsstätte, Ladenlokal, Handelsbetrieb), der durch Kundschaft aufgesucht wird, um an die Ware zu gelangen (Holprinzip). Dazu gehören demnach:

  • der Ladenverkauf an Verbraucher (Einzelhandel)

  • Verkauf und Verleih von Musikinstrumenten und Musikequipment, ProAudio und Noten inkl. Beratungsleistung (Fachexpertise)

Zum nichtstationären Handel zählen der sogenannte ambulante Handel, Haustürgeschäft, Markthandel, reiner Versandhandel und reiner Online-Handel. Da viele Handelsunternehmen sowohl im stationären als auch im nichtstationären Geschäft tätig sind, spielt für ihre Zuordnung das Schwerpunktprinzip eine Rolle. Demnach betreibt stationären Handel nur derjenige, der ausschließlich oder überwiegend Handel von einem festen Platz aus organisiert und dort Kundschaft regelmäßig im Rahmen von festgelegten und veröffentlichten Öffnungszeiten empfängt.

Nicht antragsberechtigt sind Händler*innen, die Waren ausschließlich über digitale Drittplattformen an Kundschaft verkaufen oder ihr Geschäft ausschließlich online tätigen. Ebenso sind „fliegende Händler“ nicht förderungsfähig, die Waren über nicht registrierte Verkaufsstätten (z. B. Garagen, Wohnzimmer, Flohmärkte) an Kunden verkaufen. Dazu gehören auch Händler*innen, die den Warenverkauf ohne stationäres Verkaufslokal an wechselnden Orten mit temporärer Nachfrageballung (ambulanter Handel), z. B. bei Sportveranstaltungen, Stadtteilfesten oder an touristischen Attraktionspunkten durchführen.

Alle Fragen & Antworten