Was ist förderfähig?
Gefördert wird die Digitalisierung von Vertriebswegen inkl. der Beschaffung der entsprechenden Hard- und Software.
Dazu gehören insbesondere:
Entwicklung, Einbindung, Erstellung, Verknüpfung, Aktualisierung („Relaunch“) und Individualisierung von innovativen Webshop-Lösungen, Webauftritten, Social-Media-Accounts (Facebook, Instagram, Twitter etc.), Newslettern, Apps etc. sowie ggf. einmalige Beratungs- und Schulungskosten, die es dem Personal der Musikfachhändler ermöglichen sollen, den Webshop, die Webseiten, die Social-Media-Accounts, Newsletter oder Apps selbstständig und kontinuierlich zu betreiben und die Professionalisierung des stationären Musikfachhandels nachhaltig aufzubauen.
Hierunter fallen u. a. auch:
Implementierung von Webshop-Lösungen, Foren, Kommentar- oder Bewertungssystemen in den Webauftritt sowie Mitarbeiterschulungen, um einen sicheren und angemessenen Umgang mit diesen Funktionen zu gewährleisten.
Entwicklung eines responsiven Designs des Webauftritts und des Webshops (Mobilfähigkeit).
Anschaffung eines digitalen Warenwirtschaftssystems (zur Erleichterung von Lagerhaltung, Inventarisierung, Buchhaltung; Warenversand, Bezahlsystemen, Schnittstellen zwischen Industrie und Handel und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Kosteneffizienz durch digitale Standardisierung) inkl. Schulungen.
Anschaffung zeitgemäßer Hardware: PCs, Notebooks, Tablets, Headsets oder Webcams sowie Schulungen im Bereich EDV/IT (z. B. Office-Programme, Sondersoftware, digitale Vertriebswege).
Erstellung professioneller digitaler Werbematerialien (z. B. Imagefilme, DIYs, Produktpräsentationen etc.).
Teilnahme an Schulungen und Digitalkongressen zur Fort- und Weiterbildung des Musikfachhandels (Beratung und Schulung zu digitalen Vertriebswegen).
Anschaffung von Sicherheitssystemen und Absicherung der EDV gegen Schadsoftware sowie dazugehörige Beratungen und Schulungen.
Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind insbesondere ökologisch sinnvolle Möglichkeiten zu wählen (wiederverwendbare Materialien und Ausstattung, möglichst geringer Energie- und Ressourcenverbrauch, nachhaltige Veranstaltungen und Mobilitätskonzepte etc.), die möglichst auch dazu beitragen sollen, den ökologischen Fußabdruck beim Antragsteller zu verbessern.