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Antwort

Was ist, wenn bereits andere Fördermittel für dasselbe Projekt beantragt/ausgezahlt wurden?

Wenn Sie für dasselbe Projekt bereits Mittel aus anderen Förderprogrammen des Bundes, die denselben Zweck verfolgen, bekommen haben, ist eine Förderung im Rahmen von NEUSTART KULTUR nicht möglich.

Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung können aber grundsätzlich auch zweckgebundene Zuwendungen staatlicher Dritter (Länderförderung oder kommunale Förderung) eingebracht werden, diese dürfen sich jedoch nicht auf die erforderliche Eigenleistung beziehen.

Bei weitergehenden Fragen hierzu kontaktieren Sie bitte Ihre*n Steuerberater*in. Nur diese*r können Ihnen dazu verbindliche Auskunft geben.

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