Wie kann ich eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nachweisen?
Im Falle einer Bewilligung von Zuwendungsmitteln muss sichergestellt sein, dass diese zweckentsprechend verwendet werden (VV Nr. 1.2 zu § 44 BHO). Durch den Deutschen Musikrat als mittelverwaltende Stelle ist sicherzustellen, dass die Zuwendungsempfänger*innen nicht überschuldet sind und die ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert ist. Um eine Beurteilung zu ermöglichen, wird die oder der Antragstellende um Einreichung gebeten von beispielsweise:
Jahresabschlüssen der beiden letzten Jahre, mindestens aber des letzten Geschäftsjahres vor Ausbruch der Pandemie oder
alternativ einer durch den Steuerberater schriftlich bestätigten BWA oder
Tätigkeitsberichten oder
Kassenberichten oder
Steuerbescheiden (insbesondere Umsatzsteuerbescheiden) oder
einer Bonitätsauskunft der Hausbank.