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Antwort

Wie kann ich eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nachweisen?

Im Falle einer Bewilligung von Zuwendungsmitteln muss sichergestellt sein, dass diese zweckentsprechend verwendet werden (VV Nr. 1.2 zu § 44 BHO). Durch den Deutschen Musikrat als mittelverwaltende Stelle ist sicherzustellen, dass die Zuwendungsempfänger*innen nicht überschuldet sind und die ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert ist. Um eine Beurteilung zu ermöglichen, wird die oder der Antragstellende um Einreichung gebeten von beispielsweise:

  • Jahresabschlüssen der beiden letzten Jahre, mindestens aber des letzten Geschäftsjahres vor Ausbruch der Pandemie oder

  • alternativ einer durch den Steuerberater schriftlich bestätigten BWA oder

  • Tätigkeitsberichten oder

  • Kassenberichten oder

  • Steuerbescheiden (insbesondere Umsatzsteuerbescheiden) oder

  • einer Bonitätsauskunft der Hausbank.

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